§1 Besonderheiten der Strahlarbeiten
Strahlen ist grundsätzlich ein materialabtragendes Verfahren zur Oberflächenbearbeitung, zum Beispiel Rostentfernung oder Oberflëchenverdichtung.
Auch bei sorgfältigster Ausführung der Arbeiten können Deformierungen und Zerstörungen entstehen. Dies ist insbesondere bei dünnen Materialien wie zum Beispiel Blechen, maßhaltigen Gehäuseteilen, Lagersitzen usw. zu beachten. Für vorgenannte Veränderungen des Materials bzw. des zu strahlenden Gegenstandes, insbesondere für die Maßhaltigkeit von Gehäuseteilen, Blechteilen, Lagersitzen, Gewinden usw. kann daher keine Haftung übernommen werden. Jeder Kunde ist verpflichtet, bei der Auftragserteilung auf den Einsatzbereich des zu strahlenden Gegenstandes hinzuweisen.
Der Kunde hat Gehäuseöffnungen, insbesondere Gewinde und Lagersitze, fachgerecht zu verschließen. Der Kunde hat bei Auftragserteilung darauf hin zu weisen, welche Stellen vor der Bearbeitung durch uns verschlossen werden müssen. Diese werden dann von uns gegen Aufpreis verschlossen.
Werden uns Gegenstände (z. B. Geräte, Maschinen, Kraftfahrzeuge etc.) zum Strahlen übergeben, so können auch bei sorgfältigster Ausführung unserer Strahlarbeiten Defekte an Leitungen und Schläuchen entstehen, wenn diese nicht durch den Kunden vor Beginn der Strahlarbeiten abgebaut sind. Für Schäden und Folgeschäden an solchen nicht abgebauten Teilen kann daher keine Haftung übernommen werden.
Die zu strahlenden Teile sind frei von Ölen, Fetten, Kleber oder Resten von Klebebändern zu übergeben. Gegebenenfalls mit einer Vorreinigung verbundene Kosten sind vom Kunden gesunden zu tragen.
Nach den Strahlarbeiten reinigen wir den Gegenstand nur oberflächlich. Es verbleiben deshalb oftmals Reste von Strahlgut auf Flächen, in Winkeln, Nischen und Holräumen des bearbeiteten Gegenstandes. Der Kunde hat deshalb vor der Weiterverarbeitung durch Obertlëchenbeschichtung, Lackierung oder weiteren Venlvendung den bearbeiteten Gegenstand entsprechend zu prüfen und ven/vendungsgerecht zu reinigen.
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass nach dem Strahlen die Oberfläche des bearbeiteten Gegenstandes ungeschützt ist. innerhalb kürzester Zeit kann ein gestrahlter Gegenstand bereits durch die Luftfeuchtigkeit rosten. Auch hierfür können wir keine Haftung übernehmen. Der gestrahlte Gegenstand ist deshalb so schnell wie möglich abzuholen. Falls gewünscht, teilen wir die Fertigstellung des Gegenstandes gerne telefonisch mit.
§ 2 Haftung
Die üblichen Slcherheitsvorschrîften bei Sandstrahlarbeiten zur Verminderung der Staubbelastung, wie das Anbringen von Staubfangnetzen und Planen obliegt dem Auftraggeber.
Für Ansprüche Dritter, aufgrund der Staubbelastung trotz Einhaltung der üblichen Sicherheitsvorschriften haftet der Auftraggeber.
§ 3 Zahlung
Unsere Rechnungen sind zur Zahlung fällig sofort nach Zugang ohne Abzug rein netto es sei denn im Angebot oder im Liefervertrag, Bauvertrag 0.a. mit dem Kunden wurde schriftlich ein anderes Zahlungsziel vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz fällig. Es gilt 288 BGB. Skonto oder andere Abzüge dürfen nicht eigenmächtig vorgenommen werden, sondern sind vorab schriftlich bei der Auftragserteilung zu vereinbaren. Bei einem Auftragswert bis 500,00 € sowie bei Erstaufträgen sind wir berechtigt, Barzahlung bei Abholung der Ware oder Vorkasse zu verlangen.
Im Falle des Zahlungsverzugs, auch nur mit einer Teilzahlung, wird die gesamte Forderung einschließlich Nebenforderungen sofort zur Zahlung fällig. Wir sind dann berechtigt, Weitere Lieferung bis zur Bezahlung des fälligen Betrages zurück zu halten. Kann die Zahlungsfähigkeit des Kunden begründet bezweifelt werden, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung oder mit angemessener Sicherheitsleistung zu venNeigern und nach Setzung einer angemessen Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen für erbrachte Leistungen aus irgendeinem Grund zurückzuhalten oder aufzurechnen. Aufrechnungsrechte stehen ihm nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum der gelieferten Ware, Wozu auch Kalkulationen, Zeichnungen, Abbildungen und sonstige Unterlagen gehören, bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Dies gilt auch bei etwaigen Kontokorrentsalden. Wird die Ware auf Seiten des Kunden be- oder verarbeitet, so erstreckt sich unser Eigentum auch auf die neue Sache. Für den Fall der Weiterveräußerung durch den Kunden, tritt dieser bereits jetzt seine Forderungen gegenüber dem Erwerber an uns ab und verpflichtet sich, seinen Abnehmer davon in Kenntnis zu setzen.
§ 5 Unmöglichkeit
Werden die von uns geschuldeten Leistungen aufgrund von Krieg, Aufruhr, Feuer, Naturereignissen, staatlichen Beschränkungen, Unfällen, Streiks, unverschuldete Betriebsstörungen und Maschinendefekten etc. ganz oder teilweise unmöglich gemacht oder verzögert, trifft uns keine Haftung. In diesem Fall sind wir berechtigt, ganz oder teilweise und ohne Fristsetzung vom Vertrag zurück zu treten.
§ 6 Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbezìehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden oder am Erfüllungsort zu klagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort an unserem Geschäftssitz.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.
§ 8 Datenschutz
Nach 28 des Bundesdatenschutzgesetzes werden wir Daten des Kunden nur im Rahmen der Zweckbestimmung des Bestellvorgangs, der Rechnungslegung und der gesetzlichen Aufbewahrungsptlichten speichern. Wir geben keine Daten an Dritte weiter.
Stand: 30.06.2013